KURSE § 28 GenTSV
In Deutschland dürfen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen nur Personen mit der erforderlichen Sachkunde zu Projektleitern und / oder zu Beauftragten für die Biologische Sicherheit bestellt werden. Die Sachkunde gemäß § 28 der aktuellen Gentechnik Sicherheitsverordnung (GenTSV) ist u.a. durch die Bescheinigung über den Besuch einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachzuweisen.
Die GLA bietet sowohl den zweitägigen Grundkurs als auch den eintägigen Aktualisierungskurs jeweils im Onlineformat auf Basis von Zoom an. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin überprüft, anerkennt und zertifiziert diese Fortbildungsveranstaltungen. Die Anerkennungen gem. § 28 GenTSV gelten bundesweit.
Informationen und Anmeldung: Grundkurs § 28 GenTSV
Informationen und Anmeldung: Aktualisierungskurs § 28 GenTSV